Deutschland hat weltweit das rückständigste und eingeschränkteste Streikrecht neben Japan und der Schweiz. Nicht zuletzt deswegen, leben wir in einem der streikärmsten Länder der bürgerlich-demokratischen Welt. Während in den meisten europäischen Ländern das Streikrecht zu politischen Themen über die Verfassung garantiert wird, ist ein solcher Streik in Deutschland illegal.
Dies ist verwunderlich, so akzeptierte doch die Bundesregierung zuletzt 1999 die überarbeitete europäische Sozialcharta, welche in ihrem Artikel 6 Abs. 4 „den ArbeitnehmerInnen das Recht auf kollektive Maßnahmen, einschließlich des Streikrechts im Falle von Interessenkonflikten“ einräumt. Mit diesen Interessen sind sowohl wirtschaftliche als auch politische gemeint.
Dies ist nicht nur ein Faustschlag in das Gesicht eines jeden politisch Aktiven, es ist darüber hinaus ein Verstoß gegen einen völkerrechtlichen Vertrag, gegen die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (Artikel 23) und gegen die Übereinkommen 87 sowie 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Politischer Streik wird illegalisiert – das nimmt uns Lohnabhängigen ein zentrales Mittel unserer Interessensvertretung!
Wirtschaftliche Interessen und politische Machtausübung lassen sich schließlich nicht trennen. Deswegen muss unser Streikrecht nicht nur auf höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen in der jeweiligen Sparte begrenzt bleiben. Ob Solidaritätsstreik für andere Berufssparten im Arbeitskampf, Mietwucher in unserer Hansestadt, Klimakrise oder Frauen*streik:
Wir wollen gemeinsam auch auf der politischen Ebene Druck aufbauen!
Wir wollen den Solidaritätsstreik! Wir wollen den politischen Streik! Packen wir es an.